Leitfaden für Eltern - So bekommen Sie eine Betreuung in einer Kindertagespflegeeinrichtung | Drucken |  E-Mail

1. Sie sind noch auf der Suche nach eine fürsorglichen Tagespflegeeinrichtung

Unser Verein Kindertagespflege MOL e.V. steht Ihnen als Eltern bei der Beratung gern zur Verfügung. Sie können sich sehr gut auf unseren Seiten über Tagespflegeangebote in Ihrer Nähe informieren. Wir halten die Seiten aktuell. So sind Sie immer informiert, in welcher Familie es noch Betreuungsmöglichkeiten gibt. Auf den einzelnen Seiten können Sie sich schon ein sehr genaues Bild über die jeweiligen Einrichtungen machen. Ansprechpartnerin ist u.a Liane Greiser (Vorsitzende) erreichbar unter Tel Nr. 033432 – 91910 oder unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

Im Landkreis MOL stehen Ihnen außerdem Frau Benzatti und Frau Fritz (Tel. 03346 850 577) als Ansprechpartner des Jugendamtes in Seelow zur Verfügung.
Sie kennen alle Tagespflegeeinrichtungen sehr gut und halten auch alle Informationen für Sie bereit. Sie können auch im Internet unter www.maerkisch-oderland.de ---Landkreis----Jugend----PDF - Datei----die Liste von Tagesmüttern und Tagesvätern abfordern.

In der Regel hilft Ihnen aber auch Ihre Wohnortgemeinde weiter, gerade wenn es um Betreuungsmöglichkeiten Vorort geht.

2. Ihnen gefällt schon eine Tagespflegeeinrichtung

Wurde Ihnen schon eine Tagesmuttier oder ein Tagesvater empfohlen, dann können Sie schon direkt Kontakt aufnehmen und einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Auf diesem Wege können Sie als Eltern die Tagespflege als Betreuungsform mit der jeweiligen Tagesmutter oder dem Tagesvater besser kennen lernen.

3. Sie haben sich für eine Tagespflegeeinrichtung entschieden und wünschen eine Betreuung

Haben Sie ein gutes Gefühl und sich bereits für eine Tagespflegeeinrichtung entschieden, dann müssen Sie im Landkreis Seelow, 15306 Seelow, Puschkinplatz 12, Fachbereich 2, Jugendamt - Kindertagespflege bei Frau Fritz einen

1. Antrag auf Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und einen
2. Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches stellen.


Sie können die Anträge persönlich abholen oder telefonisch bei Frau Fritz Tel. Nr. 03346 – 850 – 577 erfragen.
Sie können sich den Antrag auch auf den Seiten des Jugendamtes ausdrucken. Alle nötigen Anträge sind auch im Internet unter www.maerkisch-oderland.de –Jugend – Kindertagesbetreuung – PDF Dateien - abrufbar.

Schicken Sie Ihre ausgefüllten Unterlagen per Post mit allen erforderlichen Nachweisen und unterschrieben an das Jugendamt z. Hd. Frau Fritz.

4. Das Antragsverfahren ist im Landkreis Märkisch Oderland recht einfach

In diesen Anträgen wird geprüft, ob die Eltern berechtigt sind, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu erhalten und wenn ja, wieviel Stunden Betreuungszeit dem Kind außerhalb des Elternhauses zustehen. Diese Prüfung kann doch etwas länger dauern, deshalb sollten Sie sich als Eltern rechtzeitig informieren.

Sind diese Anträge geprüft, erhalten die Eltern einen Bescheid über die Betreuungszeit und -stunden sowie die Berechnung für den Elternbeitrag. Dieser Betrag richtet sich nach dem abgegeben Gehaltslisten und wird aus Tabellen erarbeitet. Die Elternbeiträge in der Kindertagespflege sind nicht höher als in der Kitaberechnung. Im Gegenteil, die Elternbeiträge in der Kindertagespflege fallen meistens für die Eltern günstiger aus als in Kitas, da unsere Kitas meistenteils den höchsten Hebesatz bei der Berechnung zugrunde legen.

Mit dieser Bestätigung gehen Sie dann zur Kindertagespflege ihrer Wahl und sprechen alles weitere ab. Die neue Betreuungsperson Ihres Kindes erhält parallel dazu ebenfalls Unterlagen vom Landkreis. Denn hier erteilt der Landkreis gleichzeitig eine Erlaubnis zur Aufnahme Ihres Kindes. Sind alle Formalitäten erledigt, steht einer guten und langen Betreuung durch eine individuelle Kindertagespflege nichts mehr im Weg.