| Beitragsordnung | | Drucken | |
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1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Der jährliche Beitrag wird am Geschäftsjahresanfang bis spätestens bis zum 31.01. durch das Mitglied mit einer Überweisung beglichen. 3. Mitglieder, die ab dem zweiten Geschäftsjahresquartal dem Verein beitreten, zahlen die Hälfte des für sie festgelegten Beitrages. 4. Mitglieder, die im November bzw. Dezember beitreten, sind für das laufende Geschäftsjahr beitragsfrei. 5. Der Mindestbeitragssatz liegt bei 36,00 Euro pro Mitglied und Jahr. 6. Die Bankverbindung wird nach Erhalt der Beitrittserklärung mitgeteilt. Der Vorstand |

