So bekommen Sie eine Betreuung in einer Kindertagespflegeeinrichtung

1. Sie sind noch auf der Suche nach eine fürsorglichen Kindertagespflegeeinichtung?

Unser Verein Kindertagespflege MOL e.V. steht Ihnen als Eltern bei der Beratung gern zur Verfügung. Sie können sich sehr gut auf unseren Seiten über die Einrichtungen in ihrer Nähe informieren. Wir sind bemüht die Seiten aktuell zu halten. So sind Sie immer informiert, in welcher Familie es noch Betreuungsmöglichkeiten gibt. Auf den einzelnen Seiten können Sie sich schon ein sehr genaues Bild über die jeweiligen Einrichtungen machen. Ansprechpartnerin ist u.a Ingrid Pliske-Winter (Vorsitzende) erreichbar unter
Tel Nr. 033432 – 758072 oder unter der E-Mail kindertagespflege-mol@web.de

Im Landkreis MOL stehen Ihnen Ansprechpartner des Jugendamtes in Seelow unter Tel. 03346-850-6493 zur Verfügung.
Sie kennen alle Kindertagespflegeeinrichtungen sehr gut und halten auch alle Informationen für Sie bereit. Sie können auch im Internet unter www.maerkisch-oderland.de, die Liste von Tagesmüttern und Tagesvätern abfordern.

In der Regel hilft Ihnen aber auch Ihre Wohnortgemeinde weiter, gerade wenn es um Betreuungsmöglichkeiten Vorort geht.

2. Ihnen gefällt schon eine Kindertagespflege

Wurde Ihnen schon eine Kindertagesplege empfohlen, dann können Sie schon direkt Kontakt aufnehmen und einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Auf diesem Wege können Sie als Eltern die Kindertagespflege als Betreuungsform mit der jeweiligen Kindertagespflegeperson besser kennen lernen.

3. Sie haben sich für eine Kindertagespflegeeinrichtung entschieden und wünschen eine Betreuung

Haben Sie ein gutes Gefühl und sich bereits für eine Tagespflegeeinrichtung entschieden, dann müssen Sie im Landkreis Seelow, 15306 Seelow, Puschkinplatz 12, Fachbereich 2, Jugendamt – Kindertagespflege bei Frau Fritz einen

1. Antrag auf Kinderbetreuung in der Kindertagespflege und einen
2. Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches stellen.

Sie können die Anträge persönlich abholen oder telefonisch bei Frau Fritz Tel. Nr.03346-850-6493 erfragen.
Sie können sich den Antrag auch auf den Seiten des Jugendamtes ausdrucken. Alle nötigen Anträge sind auch im Internet unter www.maerkisch-oderland.de abrufbar, oder als Download auf unserer Seite.

Schicken Sie Ihre ausgefüllten Unterlagen per Post mit allen erforderlichen Nachweisen und unterschrieben an das Jugendamt z. Hd. Frau Fritz.

4. Das Antragsverfahren ist im Landkreis Märkisch Oderland recht einfach

In diesen Anträgen wird geprüft, ob die Eltern berechtigt sind, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu erhalten und wenn ja, wieviel Stunden Betreuungszeit dem Kind außerhalb des Elternhauses zustehen. Diese Prüfung kann doch etwas länger dauern, deshalb sollten Sie sich als Eltern rechtzeitig informieren.

Sind diese Anträge geprüft, erhalten Sie einen Bescheid über die Betreuungszeit und -stunden sowie dieBerechnung für den Elternbeitrag. Dieser Betrag richtet sich nach dem abgegeben Einkommensnachweisen und wird aus Tabellen erarbeitet. Die Elternbeiträge in der Kindertagespflege sind nicht höher als in der Kita. Die derzeit gültigen Einkommenstabellen finden Sie im Download.

Mit dieser Bestätigung gehen Sie dann zur Kindertagespflege ihrer Wahl und sprechen alles weitere ab. Die neue Betreuungsperson Ihres Kindes erhält parallel dazu ebenfalls Unterlagen vom Landkreis. Denn hier erteilt der Landkreis gleichzeitig eine Erlaubnis zur Aufnahme Ihres Kindes. Sind alle Formalitäten erledigt, steht einer guten und langen Betreuung durch eine individuelle Kindertagespflege nichts mehr im Weg.